◁ 03.06.1945   17.06.1945 ▷

1944/1945 - 10.06.1945 - 90 Min.
Ligaspiel (Rückrunde) - Runde: 23

FCZ - Bellinzona 2:0 (2:0)

21. Walter «Csibi» Schneiter (Giovanni Conte) 1:0, 38. Werner Haug (Gustav Hagenlocher) 2:0

FCZMax Litscher; Severino Minelli, Fernando Molina; Alberto Morselli, Hermann Busenhart I, Albert Fader; Walter «Csibi» Schneiter, Giovanni Conte, Werner Haug, Gustav Hagenlocher, Walter Bosshard – TrainerSeverino Minelli

BellinzonaFerruccio Lacqua; Livio Bianchini, Mario Biamino; Felice Soldini, Egidio Lavizzari, Aldo Boggia; Ennio Peverelli, Luigi Morganti, Alessandro Frigerio, Arrigo Ruch, Bixio Mattei – TrainerCarlos Pintér

Stadion/OrtLetzigrund, Zürich
Zuschauer*innen3'200
Schiedsrichter*inPaul von Wartburg, Bern

Rote Karten87. Max Litscher (Tätlichkeit)

Bemerkungen65. Pfostenschüss von Bosshard und Conte; 2. Hz. Pfostenschuss von Haug; 87. Hagenlocher übernimmt nach dem Platzverweis von Litscher den Goalie-Posten. Literscher wird beim Verlassen des Platzes von einem Zuschauer tätlich angegriffen: «[Dies] war eine böse Entgleisung eines Einzelnen, der abgefasst wurde und unter der Tribüne das Eintreffen der Polizei abzuwarten hatte, damit er wegen seiner Tätlichkeit eingeklagt werden kann. […] Es gibt immer in der Masse korrekter Sportsleute einesteils dumme, andernteils clubfanatische Zuschauer, die nicht begreifen können, wenn andere ebenso sind. So gibt es stets noch welche, die auf die Temperaments-Ausbrüche der Tessiner mit ‹Tschingg› reagieren. […] unsere ‹fratelli ticinesi› [taxieren] diesen Ausdruck als grösste Beleidigung […], weil sie der Auffassung sind, man spreche ihnen damit ‹das Schweizer Bürgerrecht› ab, was natürlich auch eine falsche Reaktion ist. Ebenso unschweizerisch ist es, wenn diese mit ‹Audesch› (gleich ‹Schwab›) reagieren, da auch sie kein Privileg besitzen, diesen Titel als Kosenamen zu bezeichnen. So kränkt und beleidigt man sich gegenseitig und vergiftet die Atmosphäre.» (Sport, 11.6.194
) Der FCZ legt Protest gegen den Platzverweis von Litscher Protest ein, da dieser keine Tätlichkeit begangen habe.
Corners 5:3.